Eltern- und Erziehungsgeld
Elterngeld: Ersatz des wegfallenden Erwerbseinkommens des betreuenden Elternteils für maximal 12- 14 Monate; Erziehungsgeld: steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung in den ersten 2 Lebensjahren des Kindes; Landeserziehungsgeld: im Anschluss an Eltern- oder Bundeserziehungsgeld als einkommensabhängige Leistung
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 351002 |
Verantwortlich: | Amt für Jugend und Familie |
Intern / Exern: | Nein / Ja |
Auftragsgrundlagen: | weisungsfreie Pflichtaufgabe |
Zielgruppen: | Anspruchsberechtigte Eltern, Anspruchsberechtigte gleichgestellte Personen, Anspruchsberechtigte Verwandte |
Rechtsgrundlagen: | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG); Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG); Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG) |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja |
Leistungen
Bearbeitung von Widersprüchen; Zuarbeit im Klageverfahren, Beratung zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Elternzeit , Feststellung von Forderungen und Überwachung der Rückzahlung bis zur Beitreibung , Geltendmachung und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger, Prüfung und Bearbeitung der Anträge bis zur Auszahlung der Leistung
Produktziele
Finanzielle Unterstützung der Eltern in der ersten Lebensphase ihrer Kinder
Datenschutzhinweise