Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
In dem Produkt bilden sich überwiegend die kommunalen Steuereinnahmen und die Zuweisungen aus den Finanzbeziehungen zum Freistaat Sachsen sowie zum Bund ab. Diese dienen insgesamt als grundsätzliche kommunale Finanzausstattung um die kommunale Aufgabenerfüllung sicher zu stellen. Es handelt sich um allgemeine Deckungsmittel, die an keinen konkreten Verwendungszweck gebunden sind, sondern zur Finanzierung des Gesamthaushaltes zur Verfügung stehen und somit primär in hohem Maße zum Haushaltsausgleich beitragen. (weiterhin: Sonderlastenausgleich und Sozialumlage)
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 611001 (Schlüsselprodukt) |
Verantwortlich: | Finanzwirtschaft |
Intern / Exern: | Ja / Ja |
Auftragsgrundlagen: | weisungsfreie Pflichtaufgabe |
Zielgruppen: | Bürgerinnen und Bürger, Stadtrat, Verwaltung, Kommunaler Sozialverband Sachsen |
Rechtsgrundlagen: | Grundgesetz, Grundsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, Gemeindefinanzreformgesetz, Verfassung des Freistaates Sachsens, Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen, Gesetz über Ma0nahmen zur Sicherung der öffentlichen Haushalte im Freistaat Sachsen, Gesetz zur Neuordnung der Kulturräume im Freistaat Sachsen, Sächsisches Kommunalabgabengesetz, SächsGemO, SächsKomHVO,.. |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja |
Leistungen
Grund- und Gewerbesteuer, Gewerbesteuerumlage, Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer, allgemeine Vorsorgerücklage, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Infrastruktur- bzw. Investitionspauschalen, Mehrlastenausgleich Funktionalreform, Schlüsselzuweisungen (allgemein und investiv), Sonderlastenausgleich sowie Leistungsbeteiligung Unterkunftskosten Hartz IV, Vergnügungssteuer, Zuweisung aus Spielbank Abgabenaufkommen, Zuweisungen für übertragene Aufgaben, Sozialumlage an den KSV
Fachkonzeptziele
1. Sicherstellung finanzieller Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung der kommunalen Aufgabenerfüllung.
2. Keine Anhebung von Hebesätzen für große kommunale Steuern.
Produktziele
1. Die Erträge aus Zuweisungen und Steuereinnahmen erzielen eine Planerfüllungsquote von mindestens 100%.
2. Die Hebesätze für große kommunale Steuerarten bleiben konstant.
Kennzahlen
Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:
1.1 Planerfüllungsquote Steuereinnahmen (Prozent)
1.2 Planerfüllungsquote Zuweisungen (Prozent)
2.1 Hebesatz Gewerbesteuer (Prozent)
2.2 Hebesatz Grundsteuer B (Prozent)
Datenschutzhinweise