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Ausbau- und Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung einschl. wasserwirtschaftlicher Anlagen

Konzeptionelle Entwicklung, Ausbau und Unterhaltung aller kommunalen Stand- und Fließgewässer entsprechend den wasserwirtschaftlichen Erfordernissen; Errichtung, Instandhaltung und Pflege wasserwirtschaftlicher und wassertouristischer Anlagen und Häfen an Gewässern I. und II. Ordnung und künstlichen Gewässern; Revitalisierung naturfern ausgebauter Gewässer; Sicherung ausreichender Vorflutverhältnisse; aktiver und präventiver Hochwasserschutz; Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zum Erhalt des Leipziger Auensystems; Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Produktsteckbrief

Produkt-Nummer:552001 (Schlüsselprodukt)
Verantwortlich:Amt für Stadtgrün und Gewässer
Intern / Exern:Ja / Ja
Auftragsgrundlagen:Ratsbeschlüsse, Gewässerunterhaltungssatzung der Stadt Leipzig, Vertäge mit privaten Unternehmen zur Gewässerpflege
Zielgruppen:Behörden, Besucher und Gäste in der Stadt, Bürgerinnen und Bürger, Grundstückseigentümer/innen, Investoren, Verbände, Vereine
Rechtsgrundlagen:WHG, UVPG, Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP), SächsNatSchG, SächsFischG, Richtlinie für die naturnahe Gestaltung der Fließgewässer in Sachsen, Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments
Rechtscharakter:freiwillige Aufgabe: nein
weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja
weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein

Leistungen

Ausübung des Eigentumsfischereirechtes mit den in § 4 und § 15 SächsFischG (Hegepflicht), Bauüberwachung, Bauabnahme bei wasserbaulichen Vorhaben, Entfernung fester Stoffe aus den Gewässern und ihren Ufern, Erhalten, Räumen (Krauten) und Reinigen des Gewässerbettes, Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen und landeskulturellen Funktion der Gewässer, Gewährleistung der Abführung und Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis, Gewässerrenaturierung, Gewässerrevitalisierung, Natürliche Gestaltung und Pflege der Gewässerrandstreifen, Prüfung des Vorkaufsrechtes für Gemeinden auf Grundstücke, die in Überschwemmungsgebieten an Gewässern II. Ordnung liegen (§ 25 SächsWG), Sicherung der Ufer durch standortgerechten Bewuchs und in naturnaher Bauweise und Freihaltung für einen ungehinderten Wasserabfluss, Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Unterhaltung und Kontrolle wasserwirtschaftlicher Anlagen

Fachkonzeptziele

1. Nutzung der Potenziale der grün-blauen Infrastruktur zur Anpassung an den Klimawandel und Minderung der städtischen Umweltbelastungen.
2. Vernetzung der Freiräume und Lebensräume in der Stadt und verbesserte Erreichbarkeit bzw. Stärkung des Verbundes mit der Region.
3. Sicherung und Erweiterung der vorhandenen grün-blauen Infrastruktur durch ein vorsorgendes Liegenschafts- und nachhaltiges Flächenmanagement als Bestandteil der Daseinsvorsorge.

Produktziele

1. Erhalt u. nachhaltige Entwicklung attraktiver Gewässer u. Anlagen für Erholung, Tourismus, Sport und Gesundheit.
2. Gewährleistung eines vorsorgenden Hochwasserschutzes.
3. Erhalt und Entwicklung wasserrahmenrichtlinienkonformer Gewässer.

Kennzahlen

Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:

1.1 Projekte WTNK,IGK (Anzahl)
1.2 Benutzer Anlagen (Anzahl)
1.3 Boote mit Motor (Anzahl)
2.1 Maßnahmen Hochwasserschutz (Anzahl)
3.1 fertigg. Maßn. Wasserrahmen-RL (Anzahl)

Teilhaushalt



Im Zahlenwerk finden Sie den zugehörigen Produkthaushalt sowie die Teilhaushalte der darüberliegenden Bereiche hier:

[55] Natur- und Landschaftspflege
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[552] Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen
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[5520] Öffentliche Gewässer / Wasserbauliche Anlagen
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1.100.55.2.0.01
Ausbau- und Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung einschl. wasserwirtschaftlicher Anlagen

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