Schulsozialarbeit
Im Rahmen des Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ werden einmalige Sondermaßnahmen im Bereich Schulsozialarbeit gefördert. Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe am Lern- und Lebensort Schule, das für alle allgemeinbildenden Schulen im Sächsischen Schulgesetz verankert ist. Umgesetzt werden die Angebote der Schulsozialarbeit vorwiegend von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe aber auch durch eigenes Personal des Schulträgers. In der Kooperation nehmen Schulen sowie die Schulsozialarbeit ihren jeweils eigenen fachlichen Auftrag war. Sie ergänzen sich in der Zusammenarbeit für die jungen Menschen und lernen dabei voneinander.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 363601 |
Verantwortlich: | Amt für Schule, Amt für Jugend und Familie |
Intern / Exern: | Nein / Ja |
Auftragsgrundlagen: | Schulnetzplan, Ratsbeschlüsse |
Zielgruppen: | Schülerinnen und Schüler aller Schularten |
Rechtsgrundlagen: | § 82 SGB VIII i.V. m. Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG), Verordnungen des SMK, VwV des Freistaates; gefördert werden Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13 Abs. 1 i.V.m. § 11 Abs. 3 Nummer 6 SGB VIII an allgemeinbildenden Schulen i.V.m. mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“. |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein |
Leistungen
Schulsozialarbeiter unterstützen die Schülerinnen und Schüler sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Entwicklung sozialer Kontakte als auch beim Erarbeiten persönlicher Ziele und Perspektiven.
Produktziele
Umsetzung des Sonderprogrammes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendhilfe“. Junge Menschen werden in der Schul- und Berufsausbildung, bei der Eingliederung in die Arbeitswelt und bei ihrer sozialen Integration gefördert.
Datenschutzhinweise