Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe
Jungen Volljährigen soll die notwendige Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung, im Regelfall bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gewährt werden. Das Jugendamt sichert die Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche, die um Obhut bitten bzw. bei denen eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht. Kinder und Jugendliche deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wegen einer drohenden oder bestehenden seelische Störung eingeschränkt ist, erhalten bedarfsgerecht Hilfe.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 363401 (Schlüsselprodukt) |
Verantwortlich: | Amt für Jugend und Familie |
Intern / Exern: | Nein / Ja |
Auftragsgrundlagen: | weisungsfreie Pflichtaufgabe |
Zielgruppen: | junge Volljährige im Alter bis < 21 Jahren im Ausnahmefall auch bis 27 Jahre, Kinder und Jugendliche |
Rechtsgrundlagen: | §§ 41, 42 und 35 a SGB VIII |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein |
Leistungen
Gewährung von Hilfen für junge Volljährige i.V.m. §§ 27, 29, 30, 35 und 35a SGB VIII, Gewährung von Hilfen für junge Volljährige i.V.m. §§ 34, 35 und 35a SGB VIII, Heranziehung zu den Kosten, Sicherstellung des notwendigen Unterhalts nach § 39 und der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII, Vorläufige Unterbringung des Kinder oder des Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform bis Übergabe des Kindes/Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten und/oder Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SGB
Fachkonzeptziele
1. Junge Volljährige werden in ihrer Selbstständigkeitsentwicklung sowie in ihrer Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit adäquat unterstützt.
2. Kinder- und Jugendliche in Krisensituationen erhalten bedarfsgerecht Schutz.
3. Der effiziente Einsatz vorhandener Ressourcen ist gewährleistet.
Produktziele
1. Hilfe für junge Volljährige sind erfolgreich.
2. Für Schutzmaßnahmen stehen differenzierte Angebote in hoher Qualität bedarfsgerecht zur Verfügung
3. Für besonders schutzwürdige Kinder u. Jugendliche stehen spezifische Angebote zur Verfügung
4. Effizienter Einsatz der vorhandenen Ressourcen
Kennzahlen
Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:
1.1 Anteil Hilfen für junge Volljährige (Prozent)
1.2 Anteil beendeter Fälle HzE (Prozent)
1.3 Anteil junger Volljähriger Schulabschl. (Prozent)
2.1 Zahl der Inobhutnahmeplätze § 42 (Anzahl)
2.2 Inobhutnahmeplätze § 42 SGB VIII (Anzahl)
2.3 Zahl spez. Angebote bedarfsgerecht (Prozent)
3.1 Zahl geschlechtsspez. Inobhutnahmepl. (Anzahl)
3.2 Inobhutnahmepl. u.m.Ausländer (Anzahl)
4.1 Fallkosten WG/BEW GT (Euro)
4.2 Fallkosten stat. Hilfen/IKO-Netzwerk (Euro)
Datenschutzhinweise