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Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe

Jungen Volljährigen soll die notwendige Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenständigen Lebensführung, im Regelfall bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gewährt werden. Das Jugendamt sichert die Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche, die um Obhut bitten bzw. bei denen eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen besteht. Kinder und Jugendliche deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wegen einer drohenden oder bestehenden seelische Störung eingeschränkt ist, erhalten bedarfsgerecht Hilfe.

Produktsteckbrief

Produkt-Nummer:363401 (Schlüsselprodukt)
Verantwortlich:Amt für Jugend und Familie
Intern / Exern:Nein / Ja
Auftragsgrundlagen:weisungsfreie Pflichtaufgabe
Zielgruppen:junge Volljährige im Alter bis < 21 Jahren im Ausnahmefall auch bis 27 Jahre, Kinder und Jugendliche
Rechtsgrundlagen:§§ 41, 42 und 35 a SGB VIII
Rechtscharakter:freiwillige Aufgabe: nein
weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja
weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein

Leistungen

Gewährung von Hilfen für junge Volljährige i.V.m. §§ 27, 29, 30, 35 und 35a SGB VIII, Gewährung von Hilfen für junge Volljährige i.V.m. §§ 34, 35 und 35a SGB VIII, Heranziehung zu den Kosten, Sicherstellung des notwendigen Unterhalts nach § 39 und der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII, Vorläufige Unterbringung des Kinder oder des Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform bis Übergabe des Kindes/Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten und/oder Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SGB

Fachkonzeptziele

1. Junge Volljährige werden in ihrer Selbstständigkeitsentwicklung sowie in ihrer Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit adäquat unterstützt.
2. Kinder- und Jugendliche in Krisensituationen erhalten bedarfsgerecht Schutz.
3. Der effiziente Einsatz vorhandener Ressourcen ist gewährleistet.

Produktziele

1. Hilfe für junge Volljährige sind erfolgreich.
2. Für Schutzmaßnahmen stehen differenzierte Angebote in hoher Qualität bedarfsgerecht zur Verfügung
3. Für besonders schutzwürdige Kinder u. Jugendliche stehen spezifische Angebote zur Verfügung
4. Effizienter Einsatz der vorhandenen Ressourcen

Kennzahlen

Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:

1.1 Anteil Hilfen für junge Volljährige (Prozent)
1.2 Anteil beendeter Fälle HzE (Prozent)
1.3 Anteil junger Volljähriger Schulabschl. (Prozent)
2.1 Zahl der Inobhutnahmeplätze § 42 (Anzahl)
2.2 Inobhutnahmeplätze § 42 SGB VIII (Anzahl)
2.3 Zahl spez. Angebote bedarfsgerecht (Prozent)
3.1 Zahl geschlechtsspez. Inobhutnahmepl. (Anzahl)
3.2 Inobhutnahmepl. u.m.Ausländer (Anzahl)
4.1 Fallkosten WG/BEW GT (Euro)
4.2 Fallkosten stat. Hilfen/IKO-Netzwerk (Euro)

Teilhaushalt



Im Zahlenwerk finden Sie den zugehörigen Produkthaushalt sowie die Teilhaushalte der darüberliegenden Bereiche hier:

[36] Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (SGB VIII)
Teilhaushalt anzeigen

[363] Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
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[3634] Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe
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1.100.36.3.4.01
Hilfen für junge Volljährige/ Inobhutnahme/ Eingliederungshilfe

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