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Hilfe zur Erziehung

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Produktsteckbrief

Produkt-Nummer:363301 (Schlüsselprodukt)
Verantwortlich:Amt für Jugend und Familie
Intern / Exern:Nein / Ja
Auftragsgrundlagen:weisungsfreie Pflichtaufgabe
Zielgruppen:Familien mit ihren Kinder und Jugendlichen von 0 bis < 18 Jahren, Sorgeberechtigte mit ihren Kinder und Jugendlichen von 0 bis < 18 Jahren
Rechtsgrundlagen:§§ 27, 29 bis 35 SGB VIII
Rechtscharakter:freiwillige Aufgabe: nein
weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja
weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein

Leistungen

Gewährung anderer Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII), Gewährung einer sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII), Hilfe durch Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII) einschl. Sicherstellung des notwendigen Unterhalts nach § 39 und der Krankenhilfe nach § 40 SBG VIII, sowie Heranziehung zu den Kosten (§§ 91 ff. SGB VIII), Hilfe durch intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) einschl. Sicherstellung des notwendigen Unterhalts nach § 39 und der Krankenhilfe nach § 40 SBG VIII, sowie Heranziehung zu den Kosten (§§ 91 ff. SGB VIII), Hilfe durch Teilnahme an soziale Gruppenarbeit (§ 29 GB VIII), Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) einschl. Sicherstellung des notwendigen Unterhalts nach § 39 SGB VIII und Heranziehung zu den Kosten (§§ 91 ff. SGB VIII), Hilfe zur Erziehung in Pflegestellen (§ 33 SGB VIII) einschl. Sicherstellung des notwendigen Unterhalts nach § 39 und der Krankenhilfe nach § 40 SBG VIII, sowie Heranziehung zu den Kosten (§§ 91 ff. SGB VIII) , Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)

Fachkonzeptziele

1. Eine dem Wohl der Kinder und Jugendlichen förderliche Erziehung und Entwicklung ist sichergestellt.
2. Der effiziente Einsatz vorhandener Ressourcen ist gewährleistet.

Produktziele

1. Hilfen für Kinder und Familien sind erfolgreich.
2. Hilfen können optimal und bedarfsgerecht entsprechend dem Hilfeplan durchgeführt werden.
3. Effizienter Einsatz der vorhandenen Ressourcen

Kennzahlen

Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:

1.1 Hilfen je tausend Jungeinwohner (Anzahl)
1.2 Anteil gemäß Hilfeplan beendeter Fälle (Prozent)
2.1 Anteil Unterbringung Pflegefamilien (Prozent)
2.2 Unterb. außerh. Leipzigs o. Indikation (Anzahl)
3.1 Ø Fallkosten in Leipzig (Euro)
3.2 Ø Fallkosten im Vergleich (Prozent)

Teilhaushalt



Im Zahlenwerk finden Sie den zugehörigen Produkthaushalt sowie die Teilhaushalte der darüberliegenden Bereiche hier:

[36] Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (SGB VIII)
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[363] Sonstige Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
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[3633] Hilfe zur Erziehung
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1.100.36.3.3.01
Hilfe zur Erziehung

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