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Eltern- und Erziehungsgeld

Elterngeld: Ersatz des wegfallenden Erwerbseinkommens des betreuenden Elternteils für maximal 12- 14 Monate; Erziehungsgeld: steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung in den ersten 2 Lebensjahren des Kindes; Landeserziehungsgeld: im Anschluss an Eltern- oder Bundeserziehungsgeld als einkommensabhängige Leistung

Produktsteckbrief

Produkt-Nummer:351002
Verantwortlich:Amt für Jugend und Familie
Intern / Exern:Nein / Ja
Auftragsgrundlagen:weisungsfreie Pflichtaufgabe
Zielgruppen:Anspruchsberechtigte Eltern, Anspruchsberechtigte gleichgestellte Personen, Anspruchsberechtigte Verwandte
Rechtsgrundlagen:Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG); Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG); Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG)
Rechtscharakter:freiwillige Aufgabe: nein
weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein
weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja

Leistungen

Bearbeitung von Widersprüchen; Zuarbeit im Klageverfahren, Beratung zu den gesetzlichen Grundlagen und zur Elternzeit , Feststellung von Forderungen und Überwachung der Rückzahlung bis zur Beitreibung , Geltendmachung und Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger, Prüfung und Bearbeitung der Anträge bis zur Auszahlung der Leistung

Produktziele

Finanzielle Unterstützung der Eltern in der ersten Lebensphase ihrer Kinder

Teilhaushalt



Im Zahlenwerk finden Sie den zugehörigen Produkthaushalt sowie die Teilhaushalte der darüberliegenden Bereiche hier:

[351] Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
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[3510] Sonstige soziale Hilfen und Leistungen
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