Eingliederungshilfe nach SGB IX
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern (mediz. Rehabilitation; Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung; soziale Teilhabe). Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können. Das Sozialamt als Träger der Eingliederungshilfe ist zuständig für Bürger, die unter 18 Jahre sind, sowie für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen allen Alters, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen und sich keine Zuständigkeit gemäß § 10 Abs. 2 SächsAGSGB durch den KSV Sachsen ergibt und sofern keine Ansprüche gegen vorrangige Leistungsträger bestehen.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 314001 (Schlüsselprodukt) |
Verantwortlich: | Sozialamt |
Intern / Exern: | Ja / Ja |
Auftragsgrundlagen: | weisungsfreie Pflichtaufgabe |
Zielgruppen: | Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, Einrichtungen, andere Rehabilitationsträger, Verbände, Vereine |
Rechtsgrundlagen: | SGB IX |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein |
Leistungen
Allgemeine Information und Beratung, Prüfung von Ansprüchen/Antragsbearbeitung und Leistungsbewilligung, Gewährung einer Dienstleistung/Sachleistungen/Geldleistungen, Bearbeitung von Widersprüchen, Umsetzung von Unterhaltsansprüchen, Verfolgung von Kostenersatzansprüchen, Fachaufsicht für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Grundlagen/Planung/Sozialplanung, Intern und Externe Organisation/Abstimmung, Zusammenarbeit und Koordination mit anderen Trägern, Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden
Fachkonzeptziele
1. Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote der sozialen Fürsorge sind bedarfsgerecht und für alle zugänglicher und inklusiver gestaltet.
2. Soziale Chancengerechtigkeit und Teilhabe werden durch Prävention und den Ausgleich von Nachteilen gefördert.
Produktziele
1. gemeinsame Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Komplexkitas und wohnortnahen integrativen Einrichtungen
Kennzahlen
Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:
1.1 Anteil der Kinder I-Pauschale (Prozent)
1.2 AnteilI-Pauschale2/Assistenzleist. (Prozent)
1.3 Anteil Kinder heilpäd. Gr. in kompl.Kita (Prozent)
1.4 Anteil Kinder heilpäd. Gr. in heilp.Kita (Prozent)
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