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Verwaltungskosten in Jobcentern

Bund und Kommune tragen die Kosten für das Personal, den Sachaufwand und die sonstigen Kosten der für sie wahrgenommenen Aufgaben gem. der Aufgabenträgerschaft des SGB II. Sie finanzieren die Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

Produktsteckbrief

Produkt-Nummer:312701
Verantwortlich:Sozialamt
Intern / Exern:Ja/Nein
Auftragsgrundlagen:Vereinbarung zur Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln gem. § 44f Abs. 4 Satz 2 SGB II
Zielgruppen:Stadtrat, Verwaltung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen:SGB II
Rechtscharakter:freiwillige Aufgabe: nein
weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein
weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja

Leistungen

Abrechnung der kommunalen Ressourcen, Personalkostenerstattungen von der Agentur für Arbeit, Erbringung des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) gegenüber des Jobcenters

Produktziele

Sicherstellung materieller und personeller Ausstattung des Jobcenters zur ordnungsgemäßen Leistungsgewährung für die dem Jobcenter übertragenen Leistungen nach SGB II

Teilhaushalt



Im Zahlenwerk finden Sie den zugehörigen Produkthaushalt sowie die Teilhaushalte der darüberliegenden Bereiche hier:

[312] Grundsicherung für Arbeitsuchende
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[3127] SGB II - Verwaltungskosten in Jobcentern
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1.100.31.2.7.01
Verwaltungskosten in Jobcentern

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