Verwaltungskosten in Jobcentern
Bund und Kommune tragen die Kosten für das Personal, den Sachaufwand und die sonstigen Kosten der für sie wahrgenommenen Aufgaben gem. der Aufgabenträgerschaft des SGB II. Sie finanzieren die Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 312701 |
Verantwortlich: | Sozialamt |
Intern / Exern: | Ja/Nein |
Auftragsgrundlagen: | Vereinbarung zur Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln gem. § 44f Abs. 4 Satz 2 SGB II |
Zielgruppen: | Stadtrat, Verwaltung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit |
Rechtsgrundlagen: | SGB II |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja |
Leistungen
Abrechnung der kommunalen Ressourcen, Personalkostenerstattungen von der Agentur für Arbeit, Erbringung des kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) gegenüber des Jobcenters
Produktziele
Sicherstellung materieller und personeller Ausstattung des Jobcenters zur ordnungsgemäßen Leistungsgewährung für die dem Jobcenter übertragenen Leistungen nach SGB II
Datenschutzhinweise