Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört es, behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflegeleistungen zu machen. Das Sozialamt ist zuständig für Bürger, die unter 18 Jahre oder mind. 65 Jahre alt sind, sowie für behinderte oder von behinderung bedrohte Menschen allen Alters, wenn sie Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigen und wenn keine Ansprüche gegen vorrangige Leistungsträger bestehen.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 311301 (Schlüsselprodukt) |
Verantwortlich: | Sozialamt |
Intern / Exern: | Ja / Ja |
Auftragsgrundlagen: | weisungsfreie Pflichtaufgabe |
Zielgruppen: | andere Rehabilitationsträger, Angehörige, behinderte Menschen, Einrichtungen, Träger, Verbände, Vereine |
Rechtsgrundlagen: | SGB IX, SGB XII |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja |
Leistungen
Allgemeine Information und Beratung, Prüfung von Ansprüchen/Antragsbearbeitung und Leistungsbewilligung, Gewährung einer Dienstleistung / Sachleistungen / Geldleistungen, Bearbeitung von Widersprüchen, Umsetzung von Unterhaltsansprüchen, Verfolgung von Kostenersatzansprüchen, Fachaufsicht für Einrichtungen der Behindertenhilfe, Grundlagen/Planung/Sozialplanung, Intern und Externe Organisation/Abstimmung, Zusammenarbeit und Koordination mit anderen Trägern, Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden
Fachkonzeptziele
1. Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote der sozialen Fürsorge sind bedarfsgerecht und für alle zugänglicher und inklusiver gestaltet.
2. Soziale Chancengerechtigkeit und Teilhabe werden durch Prävention und den Ausgleich von Nachteilen gefördert.
Produktziele
1. gemeinsame Erziehung und Bildung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Komplexkitas und wohnortnahen integrativen Einrichtungen
Kennzahlen
Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:
1.1 Anteil der Kinder I-Pauschale (Prozent)
1.2 AnteilI-Pauschale2/Assistenzleist. (Prozent)
1.3 Anteil Kinder heilpäd. Gr. in kompl.Kita (Prozent)
1.4 Anteil Kinder heilpäd. Gr. in heilp.Kita (Prozent)
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