Stadt Leipzig - Haushalt Online


[haushalt.leipzig.de]



Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege ist eine einkommens- und vermögensabhängige finanzielle Unterstützung und Aufstockung, wenn die Leistung der Pflegeversicherung nicht ausreicht oder diese nicht greift.

Produktsteckbrief

Produkt-Nummer:311201 (Schlüsselprodukt)
Verantwortlich:Sozialamt
Intern / Exern:Nein / Ja
Auftragsgrundlagen:weisungsfreie Pflichtaufgabe
Zielgruppen:Personen, die wegen einer Behinderung, geistigen, seelischen oder körperlichen Krankheit für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedürfen und keine gleichartigen Leistungen erhalten.
Rechtsgrundlagen:SGB XII
Rechtscharakter:freiwillige Aufgabe: nein
weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja
weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein

Leistungen

Allgemeine Information und Beratung, Prüfung von Ansprüchen/Antragsbearbeitung, Bedarfsprüfung, Gewährung einer Dienstleistung, Gewährung einer Sachleistung, Gewährung einer Geldleistung, Bearbeitung von Widersprüchen, Gewährung von Hilfe zur Pflege für Nichtversicherte, Umsetzung von Unterhaltsansprüchen, Verfolgung von Kostenersatzansprüchen, Grundlagen/Planung, Externe Organisation/Abstimmung, Gewährung von ergänzender Hilfe zur Pflege

Fachkonzeptziele

1. Infrastruktur, öffentlicher Raum, Leistungen und Angebote der sozialen Fürsorge sind bedarfsgerecht und für alle zugänglicher und inklusiver gestaltet.
2. Soziale Chancengerechtigkeit und Teilhabe werden durch Prävention und den Ausgleich von Nachteilen gefördert.
3. Familiäre und außerfamiliäre Unterstützungsnetzwerke sowie Nachbarschaftshilfe stärken das zwischenmenschliche Zusammenleben - alle Generationen begegnen sich und helfen einander.

Produktziele

1. "ambulant vor stationär" - bedarfsgerechte Versorgung mit der Ausrichtung, solange wie möglich im eigenen Haushalt zu verbleiben

Kennzahlen

Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:

1.1 ambulanter Anteil an Leistungsbeziehern (Prozent)

Teilhaushalt



Im Zahlenwerk finden Sie den zugehörigen Produkthaushalt sowie die Teilhaushalte der darüberliegenden Bereiche hier:

[311] Grundversorgung und Hilfen (SGB XII)
Teilhaushalt anzeigen

[3112] Hilfe zur Pflege
Teilhaushalt anzeigen

1.100.31.1.2.01
Hilfe zur Pflege

Produkthaushalt anzeigen
 



nach oben springen || Zur Startseite