Schulen zur Lernförderung
Kinder und Jugendliche, die wegen einer Beeinträchtigung keine allgemeinbildenden Schulen besuchen können, werden in Sachsen besonders gefördert. Die allgemeinbildenden Förderschulen bereiten die Schüler/-innen auf ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft und auf eine berufliche Tätigkeit vor. Sie unterstützen und begleiten die Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen. Sonderpädagogisch ausgebildete Lehrer/-innen vermitteln eine ihren Schülern angemessene Bildung, Ausbildung und Erziehung. Förderpädagogische Maßnahmen, eine spezielle Ausstattung der Klassen- und Fachräume sowie die Klassenstärken ermöglichen die (Wieder-)eingliederung in andere allgemeinbildende Schulen.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 221501 (Schlüsselprodukt) |
Verantwortlich: | Amt für Schule |
Intern / Exern: | Nein / Ja |
Auftragsgrundlagen: | Schulnetzplan, Ratsbeschlüsse |
Zielgruppen: | Schülerinnen und Schüler, Sorgeberechtigte |
Rechtsgrundlagen: | Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG), Verordnungen des SMK, VwV des Freistaates |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein |
Leistungen
Sicherung der erforderlichen Schulausstattung; Sicherung des Unterrichts- und Schulbetriebes; Unterstützung von schulischen Projekten; Unterstützung von Ganztagesangeboten; Sicherung der erforderlichen Verwaltungsleistungen; Vorhaltung des erforderlichen Verwaltungs- und Betriebspersonals; sonstige Leistungen, Zuschüsse, Spenden, Beihilfen
Fachkonzeptziele
1. Leipziger Schulen sind moderne Lernlandschaften und Lebensorte
Produktziele
1. Die Leipziger Schulen zur Lernförderung bieten ein gut ausgebautes Netz mit genügend Kapazitäten.
Kennzahlen
Die Nummerierung (erste Ziffer) der nachfolgenden Kennzahlen bezieht sich auf das jeweils übergeordnete Produktziel; die zweite Ziffer ist eine fortlaufende Nummerierung der Kennzahl pro Produktziel:
1.1 Umsetzung Schulbauinvest.-Programm (Prozent)
1.2 Schulen zur Lernförderung (Anzahl)
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