Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz umfasst die Vorbereitung und die Bekämpfung von Katastrophen und die Mitwirkung bei der dringlichen vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden. Das Hauptziel besteht in der Gewährleistung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei einem Geschehen, welches das Leben, die Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen, die Umwelt oder Sachwerte in außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt sowie bei Gefahren, die der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall drohen.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 128001 |
Verantwortlich: | Branddirektion |
Intern / Exern: | Ja / Ja |
Auftragsgrundlagen: | Aufgabengliederungsplan der Stadt Leipzig. |
Zielgruppen: | Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig, Einrichtungen des Bundes |
Rechtsgrundlagen: | Landesrecht: SächsBRKG; Bundesrecht: insbesondere ZSG, WPflG, StörfallVO |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: ja weisungsgebundene Pflichtaufgabe: ja |
Leistungen
Die Aufgaben umfassen bspw. die Führungsorganisationen vorbereiten, die Katastrophengefahren untersuchen, Alarm- und Einsatzpläne aufstellen und fortschreiben, Sicherstellen der Einsatzfähigkeit der Einheiten, Alarmierungen und Warnungen vorbereiten, Übungen vorbereiten, durchführen und auswerten.
Produktziele
Gewährleistung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei einem Geschehen, welches das Leben, die Gesundheit, die Versorgung zahlreicher Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und Leistungen, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt sowie bei Gefahren, die der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall drohen
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