Breitbandversorgung / Internet-Ausbau
Die Verfügbarkeit von flächendeckenden, hochleistungsfähigen Breitbandnetzen, die dem wachsenden Austausch von Daten auch in Zukunft Rechnung tragen, ist längst eine wesentliche Voraussetzung für das gesellschaftliche Leben sowie für Wettbewerb und wirtschaftliche Produktivitätssteigerungen. In Abstimmung mit der städtischen Arbeitsgruppe wurden die Breitband-Erschließungsgebiete festgelegt. Ziel ist es, eine signifikante Verbesserung der Versorgungssituation für alle unterversorgten Haushalte, Unternehmen und Institutionen sowie Schulen mit zukunftssicheren und hochleistungsfähigen Breitbandinternetanschlüssen gemäß der Vorgabe der Förderregularien zu gewährleisten. Infolgedessen wurde gemäß Ausbauziel des Bundesförderprogramms mindestens 50 Mbit/s für alle unterversorgten privaten Haushalte im Stadtgebiet Leipzig definiert. Für die unterversorgten Schulen sowie in den Gewerbegebieten wurden 1 Gbit/s festgelegt.
Produktsteckbrief
Produkt-Nummer: | 536001 |
Verantwortlich: | Amt für Wirtschaftsförderung |
Intern / Exern: | extern |
Auftragsgrundlagen: | Stadtratsbeschluss zur Vorlage VI-DS-05148, Beschluss vom 25.04.2018 Breitbandausbau vorziehen (A 0152/18), Einreicher SPD-Fraktion, Beschluss vom 01.02.2017 Breitbandausbau (A 0099/18), Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Beschluss vom 01.02.2017 |
Zielgruppen: | unterversorgte Haushalte, Unternehmen, Institutionen und Schulen |
Rechtsgrundlagen: | Vorgaben sind klare politische Ziele auf Bundes- bzw. Landesebene: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode (Bundesebene) Koalitionsvertrag 2014 BIS 2019 zwischen der CDU Sachsen und der SPD Sachsen (Landesebene) |
Rechtscharakter: | freiwillige Aufgabe: nein weisungsfreie Pflichtaufgabe: nein weisungsgebundene Pflichtaufgabe: nein |
Leistungen
In Form eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells werden Teilleistungen (Lose) zum Breitbandausbau für Haushalte, Schulen und Gewerbebetriebe ausgeschrieben. Die Telekommunikations-Anbieter legen ihre Ausbaukonzeptionen und ihre Kostenangebote vor. Nach einem Zuschlag wird der Telekommunikations - Anbieter den Breitbandausbau beginnen, die geforderten Bandbreiten zur Verfügung stellen und einen Betrieb von mind. 7 Jahren sicherstellen
Produktziele
Um das Ausbauziel des Bundesförderprogramms, Gigabitfähige-Gesellschaft, zu ermöglichen, werden mindestens 100 Mbit/s symmetrisch für alle unterversorgten privaten Haushalte im Stadtgebiet Leipzig bereitgestellt. Für die unterversorgten Schulen sowie in den Gewerbegebieten werden mindestens 1Gbit/s angeboten. Diese Bandbreiten sollen ab 2020 bis 2021 zur Verfügung stehen. Die Breitbandtechnologie dient dabei als wichtige Grundlage für die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft und soll dabei als Infrastruktur zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beitragen.
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