Das Verfahren der Haushaltsplanung
Die Haushaltsplanung und die Erstellung des Haushaltsplanentwurfs ist ein komplexer Prozess, der eines langen Vorlaufs bedarf. So melden die Fachämter der Verwaltung bereits ein dreiviertel Jahr vorher an, für welche Aufgaben sie welche Mittel benötigen. Das Dezernat für Finanzen der Stadtverwaltung erarbeitet auf dieser Grundlage nun einen Entwurf, welcher innerhalb der Führungsebene der Verwaltung – also dem Oberbürgermeister und seinen Fachbürgermeistern – diskutiert und priorisiert wird. Anschließend wird der Entwurf dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Ratsmitglieder diskutieren den Entwurf in mehreren Lesungen und können Änderungsanträge zum Haushaltsplan zur Abstimmung stellen.
Mit der sogenannten Einbringung in den Rat beginnt auch das Beteiligungsverfahren für alle Bürger. So wird der Haushaltsplanentwurf öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt sowie im Internet publiziert. Auf Basis der Einsichtnahme können schließlich Bürgerweinwände an die Verwaltung eingereicht werden. Alle weiteren
Informationen zu den Bürgereinwänden finden Sie hier.
Die Einwände der Bürger werden von den entsprechenden Dezernaten auf ihre grundsätzliche Umsetzbarkeit geprüft und dem Stadtrat ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nachfolgende Darstellung zeigt einen kurzen Verfahrensüberblick von der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes bis hin zur Beschlussfassung der Änderungsanträge und Bürgereinwände.
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