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Finanzielle Rahmenbedingungen



Die Verwaltung der Stadt Leipzig wurde mit dem Ratsbeschluss RBV-2037/14 vom 16.04.2014 beauftragt, erstmals einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 aufzustellen. Dieser wurde am 18.03.2015 verabschiedet. Mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/2022 liegt mittlerweile der vierte Doppelhaushalt vor. Neben den Vorteilen eines Doppelhaushaltes

  • längerfristige und verbindliche Planungssicherheit (insbesondere für Investitionsmaßnahmen, aber auch für Empfänger freiwilliger Leistungen)
  • jährlich wiederkehrendes und aufwändiges Haushaltsplanverfahren entfällt im 2. Jahr
  • Rationalisierungseffekte für Politik und Verwaltung
  • Phase der vorläufigen Haushaltsführung im 2. Haushaltsjahr entfällt
  • weniger „Stillstand“ zwischen Haushaltsbeschluss und Genehmigung Etat
  • Anlehnung an die Haushaltsplanung des Freistaates

besteht als möglicher Nachteil das Risiko eines Nachtragshaushaltes, falls sich im 2. Haushaltsjahr erhebliche Abweichungen gegenüber den Planansätzen ergeben. Erheblich ist entsprechend der aktuellen Fassung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig ein Fehlbetrag, wenn er 2 % des Volumens des Ergebnishaushaltes (2020: 1,95 Mrd. EUR) überschreitet und sich nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt. Weiterhin sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Produkten erheblich, wenn sie 2 % des Volumens der Gesamtaufwendungen oder -auszahlungen überschreiten. Bei zusätzlichen Investitionen, die nicht innerhalb der bereits veranschlagten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnehmen gedeckt werden können, wird ein Nachtragshaushalt bei Auszahlungen in Höhe von 2 % erforderlich - hier ist die Bezugsgröße aber lediglich der Ansatz für die Gesamtinvestitionsauszahlungen (in 2020 ca. 266 Mio. EUR) und nicht der Gesamtfinanzhaushalt.

Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018



Zur Bereitstellung ausreichender Kita-Plätze wurde in der Ratsversammlung am 18.10.2017 der Beschluss zur Errichtung von 12 Kita-Einrichtungen durch die Stadt Leipzig gefasst. Dieser Baubeschluss geht mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 45 Mio. EUR einher, wovon 30 Mio. EUR in 2018 zur Auszahlung kommen sollen. Diese Erhöhung der Auszahlungen erforderte den Beschluss einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018, welcher in der Ratsversammlung am 31.01.2018 erfolgte.

Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2019/2020



Ausgangsbasis für die Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2019/2020 war der Haushaltsplan 2018. Dieser Methodik folgend, ist die Plandiskussion für den Doppelhaushalt 2019/2020 mit einem Defizit im Ergebnishaushalt in Höhe von rd. 25,03 Mio. EUR gestartet. Der Haushaltsplanung 2019/2020 war - wie auch in den Vorjahren - ein abgestuftes Haushaltsverfahren innerhalb der Verwaltung vorangegangen. In mehreren Beratungen der Verwaltungsspitze wurde die Methodik der Haushaltsplanung einschl. Stellenplanung intensiv diskutiert mit dem Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushalt nach den neuen gesetzlichen Regelungen aufzustellen.

Für einzelne Sachkontengruppen1 und ausgewählte Pilotämter2 wurde ein sog. „Zero-Base-Budgeting“3 umgesetzt. Das bedeutet, dass die entsprechenden Ansätze bzw. Budgets (einschließlich der Stellen) für die Haushaltsplanung 2019/2020 auf „Null“ gesetzt wurden und durch die Ämter der finanzielle Mittelbedarf im Einzelnen zu untersetzen und zu begründen war. Darüber hinaus war der Mittelbedarf für die Versicherungsleistungen der Stadt Leipzig, die im Rechtsamt veranschlagt sind, neu zu untersetzen.

Im Februar 2018 haben alle Dezernate die zu diesem Zeitpunkt bekannten erheblichen Mehr- bzw. Minderbedarfe für den Bereich der laufenden Verwaltung sowie die einzelnen Veränderungen zur mittelfristigen Investitionsplanung aufgezeigt. Mehrbedarfe im freiwilligen Bereich sowie im Bereich der weisungsfreien Pflichtaufgaben waren innerhalb der bestehenden Eckwerte zu decken. Auf dieser Basis führte der Beigeordnete für Finanzen mit den einzelnen Beigeordneten sowie Amtsleitern Haushaltsgespräche über die zukünftige Schwerpunkt- sowie Prioritätensetzung. Zu einigen Punkten konnte Einvernehmen erzielt werden, z.B. durch Anerkennung, Verschiebung in Folgejahre, Streckung der Maßnahmen, Deckung durch Einsparungen in anderen Bereichen etc..

Die offenen Mehrbedarfe insbesondere der Schwerpunktbereiche Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung, Unterhaltsvorschuss, Umlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, soziale Hilfen nach dem SGB II und SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in den Klausurtagungen des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten am 20.04.2018 sowie 16. und 17.08.2018 und in der Sonderdienstberatung des Oberbürgermeisters am 25.06.2018 intensiv diskutiert und die zu veranschlagende Höhe festgelegt.

Entwicklung von Erträgen und Aufwendungen



Für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 konnten insgesamt Mehrerträge in 2019 in Höhe von 89,4 Mio. EUR und in 2020 in Höhe von 161,0 Mio. EUR geplant werden. Im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft ergeben sich höhere Erträge für 2019 in Höhe von 59,0 Mio. EUR und in 2020 in Höhe von 112,5 Mio. EUR. Des Weiteren sind zusätzliche Erträge aus der Einführung der Gästetaxe zum 01.01.2019 in Höhe von 7,29 Mio. EUR jeweils in 2019 und 2020 veranschlagt worden. Im Bereich Rettungsdienst konnten aufgrund des Ergebnisses der Entgeltverhandlungen zusätzlich Erträge in 2019 in Höhe von 4,98 Mio. EUR und in 2020 in Höhe von 5,33 Mio. EUR berücksichtigt werden. Auf Basis der aktuellen Kinderzahlen erhöhen sich die Landeszuschüsse für die Kitas sowie die Beträge aus Elternbeiträgen (2019: +14,5 Mio. EUR; 2020: +29,1 Mio. EUR).

Den Mehrerträgen stehen erhebliche Mehraufwendungen (ohne Personalaufwendungen) in 2019 in Höhe von 49,5 Mio. EUR sowie in 2020 in Höhe von 99,5 Mio. EUR gegenüber. Dies betrifft vorrangig die Schwerpunktbereiche Kindertagesstätten (2019: + 24,4 Mio. EUR, 2020: 47,8 Mio. EUR), Hilfen zur Erziehung (2019: +20 Mio. EUR, 2020: +24 Mio. EUR), Umlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (2019: +10,2 Mio. EUR, 2020: +12,2 Mio. EUR), IT-Budget insbesondere für Modernisierungs-und Digitalisierungsvorhaben der Fachämter (2019: +4,1 Mio. EUR, 2020: + 4,8 Mio. EUR).

Im Bereich Hilfen für Asylbewerber verringert sich aufgrund der Annahme weiterhin rückläufiger Zugangszahlen der städtische Zuschuss in 2019 um 12,7 Mio. EUR und in 2020 um 14,5 Mio. EUR. Darüber hinaus wird durch den Freistaat Sachsen ab 2019 eine höhere jährliche pauschale Erstattung je leistungsberechtigter Person ausgereicht (2018: 9.787 EUR, 2019/2020: 12.551 EUR).

Die Personalaufwendungen haben sich in 2019 um 30,7 Mio. EUR und in 2020 um 60,4 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz 2018 erhöht. Die Entwicklung der stellenplanabhängigen Personalaufwendungen wird maßgeblich durch die Tarifentwicklung sowie die Stellenentwicklung (Stellenmehrbedarfe) bestimmt. Für Tarifbeschäftigte wird der Tarifabschluss 2018 zugrunde gelegt. Dieser sieht eine Erhöhung der Entgelte ab 1. März 2018 um durchschnittlich 3,19 Prozent, ab 1. April 2019 um weitere 3,09 Prozent und ab 1. März 2020 um nochmals 1,06 Prozent vor. Die leistungsabhängigen Entgeltbestandteile werden mit 2,0 Prozent der Bruttosumme des Vorjahres fortgeschrieben. Für Beamte wird eine analoge Besoldungsanpassung angenommen, jedoch ohne Einmalzahlung. Zur tatsächlichen Auswirkung der Besoldungsentwicklung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden, da entsprechende Festlegungen durch den Gesetzgeber ausstehen. Für Beamte werden Leistungsprämien i.H.v. 0,3 Mio. EUR eingeplant.

Bei den stellenunabhängigen Personalaufwendungen wirken sich insbesondere die Erhöhung der Umlage an die Unfallkasse Sachsen aufgrund der steigenden Beitragssätze sowie der steigenden Einwohnerzahl, die erhöhte Anzahl der Auszubildenden sowie die steigenden Honorare auf die Planansätze 2019/2020 aus.

Stellenplanung 2019/2020



Im Stellenplan 2019 sind 546 Mehrbedarfsstellen, davon 179 Stellen für Erzieher/innen, berücksichtigt. Für 2020 sind 154 Stellenmehrbedarfe eingestellt worden, davon 117 Stellen für Erzieher/innen.

Aufgrund der steigenden Anforderungen, die sich infolge der sich veränderten Bedingungen einer rasant anwachsenden Stadt ergeben, war es erforderlich, bereits im Jahr 2018 weitere Stellen aufzunehmen. Dies betraf insbesondere den Schulhaus- und Kitabau sowie die Absicherung einer veränderten zeitnah praxisbezogenen Ausbildung im Bereich Erziehung und Sozialpädagogik. Auch veränderte gesetzliche Bedingungen im Unterhaltsvorschutzgesetz bedingten eine sofortige Stellenerweiterung.

Folgende politische Schwerpunkte lagen der Stellenplanung 2019/2020 zugrunde:

Schule und Kindertagesstätten Die erhöhten Anforderungen an den Aufbau der sozialen Infrastruktur erfordern eine deutliche Beschleunigung der bereits geplanten Maßnahmen.

  • Organisationsbüro Task Force Schulhausbau/ PG Asylräume
  • Schul- und Kitabau – Pool
  • Einrichtung von unabweisbaren Stellen zur Bewältigung der Aufgaben (z.B. Personalamt, Rechtsamt, Branddirektion, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Gebäudemanagement, Liegenschaftsamt)
  • Erzieherinnen und Erzieher

Ordnung und Sicherheit Aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen, des steigenden Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung und der damit in Zusammenhang stehenden steigenden Fallzahlen ergeben sich u.a. Mehrbedarfe für:

  • Stadtordnungsdienst
  • Integrierte Rettungsleitstelle Leipzig (IRLS)
  • Rettungsdienst

Moderne Verwaltung Schwerpunkte der Modernisierungsprojekte der nächsten Jahre:

  • Organisationsentwicklung (z.B. Liegenschaftsamt, Ordnungsamt, Stadtplanungsamt und Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung)
  • Prozessoptimierung (z.B. Sozialamt, AJuFaBi, Amt für Stadtgrün und Gewässer)
  • Digitalisierung (z.B. Rechtsamt, Standesamt, Amt für Umweltschutz)

Bei der Realisierung dieser Projekte werden die Fachämter durch das fachliche Know-How neu etablierter Projektmanager unterstützt.

Ergebnishaushalt im Planungszeitraum und Investitionsplanung



Der Ergebnishaushalt weist damit im Planungszeitraum 2019/2020 einen Überschuss in Höhe von rd. 0,6 Mio. EUR aus. Damit ist die Genehmigungsfähigkeit gegeben.

Die Investitionsplanung ist durch den enorm steigenden Bedarf im Kita- und Schulbereich geprägt. Grundlage hierfür ist zum einen die Fortschreibung des bestehenden kommunalen Bauprogramms im Kita- und Schulbereich, insbesondere die Fortsetzung laufender Bauprojekte und deren finanzielle Untersetzung, zum anderen auch die Maßnahmen der durch die Ratsversammlung am 27.06.2018 beschlossenen Vorlage „Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ (VI-DS-05899-NF-21).
Darüber hinaus bilden die aktuell gültigen Fachplanungen (Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018, Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung 2018) die Basis für die Bedarfsermittlung, aus derer sich die Projekte ableiten, die in den vorliegenden Planentwurf aufgenommen worden sind. Auf Basis des prognostizierten Bedarfs wurde die planerische und bauliche Umsetzbarkeit in den jeweiligen Jahresscheiben festgelegt. Die Stadt Leipzig investiert damit im Vergleich zum vorhergehenden Planungszeitraum jährlich etwa 100 Mio. EUR (Zuschuss) mehr in den Ausbau der Kita- und Schullandschaft, wobei notwendige Sanierungsvorhaben bei Kita und Schule nicht ausgesetzt werden. Zur Finanzierung dessen ist ein Sonderportfolio Schulhausbau vorgesehen, wodurch sich in den nächsten fünf Jahren der Bedarf an Kreditermächtigungen um jeweils 100 Mio. EUR erhöhen wird.
Doppelhaushalt
für 2025/2026
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