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Aufbau der Haushaltsdokumente



Grundsätzlich besteht der städtische Haushalt aus zwei Teilen, der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan. Die Haushaltssatzung stellt dabei den rechtlichen Rahmen dar, wie ihn die Sächsische Gemeindeordnung vorgibt. In der Haushaltssatzung werden in komprimierter Weise die Gesamterträge und –aufwendungen des Ergebnishaushalts, die Gesamteinzahlungen und –auszahlungen des Finanzhaushaltes, die Kreditaufnahme und die kommunalen Steuersätze für ein Haushaltsjahr festgesetzt. Im Falle des in Leipzig praktizierten Doppelhaushaltes sind daher zwei Haushaltssatzungen für die gesamte Planungsperiode zu beschließen.

Der Haushaltsplan umfasst das detaillierte Zahlenwerk der städtischen Finanzen im eigentlichen Sinne. Er besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  • Vorbericht
  • Gesamthaushalt und Teilhaushalte
  • Stellenplan
  • Gesetzlich vorgegebene Anlagen

Beim Vorbericht handelt es sich um einen Überblick der Haushaltslage der Stadt. Die vorangegangenen Haushaltsjahre werden darin ausgewertet und auf dieser Grundlage die Annahmen für die Planung der kommenden Haushaltsjahre entwickelt. Dabei werden die wesentliche Ziele und Strategien der Kommune erläutert und mit Kennzahlen untersetzt.

Der Gesamthaushalt und die Teilhaushalte stellen die geplanten Aufwendungen und Erträge des Ergebnishaushaltes sowie die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes in abgestufter Detailfülle dar. An ihnen kann nachvollzogen werden, welche Ressourcen die Stadt für einzelnen Aufgaben und Aufgabenbereiche einplant.

Im Stellenplan sind die Personalstellen veranschlagt, mit denen die Kommune ihre Aufgaben zu erfüllen plant. Stellen im so genannten Sondervermögen, also bei städtischen Eigenbetrieben, werden im Stellenplan gesondert ausgewiesen. Zudem lässt sich anhand des Stellenplans die Entwicklung des Stellenbestandes nachvollziehen.

Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Anlagen zum Haushaltsplan vor. So sind unter anderem eine Übersicht der Kredite und Bürgschaftsverpflichtungen sowie die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der städtischen Unternehmen beizufügen, um ein Bild von der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen zu liefern.

Diese Bestandteile finden sich in den einzelnen Bänden zum Haushalt wieder:

  • Band 1 enthält u.a. die Haushaltssatzungen für die jeweiligen Haushaltsjahre, den Vorbericht, die Haushaltsquerschnitte Ergebnis- und Finanzhaushalt, den Stellenplan und die Produktsteckbriefe.

  • Band 2 enthält u.a. den Gesamtergebnishaushalt und den Gesamtfinanzhaushalt, die Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalte sowie die darin enthaltenen Schlüsselprodukte und Investitionsmaßnahmen.

  • Band 3 enthält die Wirtschaftspläne der Sondervermögen und Unternehmen.

  • Band 4 enthält die letzten festgestellten Jahresabschlüsse der Sondervermögen.
Der Haushalt
geht uns alle an!
Bis zum 12. Oktober 2022 konnten Anträge
zum Haushaltsplanentwurf
eingereicht werden.



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