Stadt Leipzig - Haushalt Online


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Häufige Fragen



Wie kann ich Einsprüche zu einem Haushaltsplan-Entwurf stellen?



Mit der sogenannten Einbringung eines Haushaltsplan-Entwurfs in den Rat beginnt auch das Beteiligungsverfahren für alle Bürger. Der Haushaltsplanentwurf wird öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden. Auf Basis der Einsichtnahme können schließlich Bürgerweinwände an die Verwaltung eingereicht werden.

Unter www.leipzig.de/haushalt/ können Bürgereinwände während der Einspruchsfrist auch via Internet eingereicht und bereits bestehende Bürgerweinwände zusätzlich unterstützt werden.
Die Termine für die öffentliche Auslegung des aktuellen Haushaltsplanentwurfes sowie die Fristen für Bürgereinwände finden Sie bei den aktuellen Informationen zum Haushaltsplan-Verfahren.


Wann wird der Haushaltsplan-Entwurf beschlossen?



Informationen zur Planung und Beschlussfassung in der Ratsversammlung finden Sie bei den Informationen zum Haushaltsplan-Verfahren. Für aktuelle Informationen beachten Sie bitte auch die Website der Stadtverwaltung unter www.leipzig.de/haushaltsplan/.


Was bedeutet Doppik?



Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung ist die Stadt Leipzig verpflichtet, einen so genannten doppischen Haushalt zu führen. Dahinter verbirgt sich die Anwendung der kaufmännischen Prinzipien doppelter Buchführung auf die kommunale Haushaltswirtschaft. Sinngemäß sollen die sächsischen Kommunen also wie Unternehmen denken und Buch führen. Dementsprechend besteht der städtische Haushalt aus zwei Teilen, dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt.

Die doppische Haushaltswirtschaft zielt darauf ab, den in der früheren kameralen Betrachtung auf Ein- und Auszahlungen begrenzten Blickwinkel um die Betrachtung der Vermögensentwicklung zu erweitern. Kommunen sollen den Verzehr oder Aufbau der städtischen Vermögenswerte mit abbilden und für zukünftigen Investitionsbedarf Vorsorge treffen. Somit ist der Grundgedanke hinter der kommunalen Doppik, dass Haushalte nachhaltig und generationengerecht geplant werden.

Für die Kommunen bedeutet die doppische Haushaltsführung eine große Herausforderung. Zum einen setzt sie die fortlaufende umfassende Überwachung und Bewertung des sehr großen Inventars aller städtischen Vermögensgegenstände vom Rathaus bis hin zu historischen Knöpfen im Museum voraus. Zum anderen belasten insbesondere die Abschreibungen den Haushalt sehr stark, obwohl der Grad der Abschreibung im Alltag zunächst wenig Aussagekraft über den Nutzwert eines Gebäudes oder einer Brücke hat. Dennoch müssen zur Gegenfinanzierung der Abschreibungen Mittel bereitgestellt werden, die in anderen Bereichen nicht mehr zur Verfügung stehen.


Warum plant Leipzig in Doppelhaushalten?



Seit der Haushaltsplanung für die Jahre 2015/2016 legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat so genannten Doppelhaushalte vor, die jeweils zwei Jahre umfassen. Insbesondere für die Begünstigten städtischer Leistungen und Zuwendungen, also z.B. auch Vereine und Projekte, ist damit eine höhere Planungssicherheit verbunden. Zudem erlauben es Doppelhaushalte, mehrjährige Vorhaben transparenter planen und darstellen zu können.


Was ist der Unterschied zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt?



Im Ergebnishaushalt werden Aufkommen und Verbrauch kommunaler Ressourcen im Zuge der laufenden Verwaltungstätigkeit dargestellt. Er umfasst mehr als den Fluss von Ein- und Auszahlungen und spricht daher von Aufwendungen und Erträgen. Berücksichtigung finden auch nicht-zahlungswirksame Effekte, wie beispielsweise die Wertentwicklung des städtischen Anlagevermögens (z.B. Infrastruktur, Immobilien, Grundstücke, Technik aber auch städtische Unternehmen) durch Zu- und Abschreibungen oder die Bildung beziehungsweise Inanspruchnahme von Rückstellungen für bestimmte Ereignisse und Entwicklungen. Der Finanzhaushalt bildet alle Zahlungsströme ab. Neben den zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen des Ergebnishaushaltes fließen hier auch die Ein- und Auszahlungen aus der Umsetzung des Investitionsprogramms für die Haushaltsperiode ein. Zudem werden im Finanzhaushalt die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten sowie die Auszahlungen für Zins und Tilgung erfasst.

Um den Unterschied zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt besser zu verstehen, kann folgendes Beispiel helfen: Eine Familie besitzt ein kleines Häuschen. Das Häuschen ist abbezahlt und hat einen bestimmten, in Geld zu beziffernden, Wert. Nun entwickelt sich der Stadtteil, in dem das Häuschen steht und die Wohnlage wird zunehmend beliebter. Der Wert des Häuschens steigt. Im Ergebnishaushalt wäre dieser Wertzuwachs als Ertrag abzubilden. Allerdings ist dieser Wertzuwachs nicht mit einem Geldfluss, die Familie hat also mehr Vermögen aber keine höhere Liquidität. Im Finanzhaushalt würde sich der Vorgang demgemäß nicht niederschlagen.


Ich habe eine Frage zum Haushaltsplan. An wen kann ich mich wenden?


Für Fragen wenden Sie sich bitte hier an das Dezernat für Finanzen.
Doppelhaushalt
für 2025/2026
Die Daten zum Doppelhaushalt 2025/2026 können hier leider nicht mehr wie gewohnt bereitgestellt werden.

Links



Informationen aus dem Bereich Haushalt und Finanzen finden Sie auch auf der Website der Stadt unter www.leipzig.de/haushaltsplan/.
 



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