Woher bekommt die Stadt ihr Geld?
Steuern
Steuern sind die bedeutendste eigene Einnahmequelle der Stadt Leipzig. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Steuern, die die Stadt selbst erhebt und solchen die vom Bund erhoben werden, und von denen die Stadt einen Anteil erhält. Die Stadt Leipzig erzielt Erträge aus folgenden Steuerarten:
- Gewerbesteuer,
- Grundsteuer,
- Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer,
- „kleine Steuern“ wie Hunde-, Zweitwohnung- und Vergnügungssteuer.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer leitet sich aus dem Gewinn eines Unternehmens ab. Die Finanzämter ermitteln auf dieser Grundlage einen sogenannten Gewerbesteuermessbetrag, den die Kommunen mit ihrem jeweils festgelegten Steuersatz multiplizieren. Dieser so genannte Hebesatz der Stadt Leipzig beträgt seit vielen Jahren konstant 460%. Im Vergleich mit anderen Kommunen liegt er im oberen Mittelfeld.
Die Planung der konkreten Höhe der Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt Leipzig ist immer schwierig, da die wirtschaftlichen Entwicklung insgesamt oder aber auch das Verhalten eines einzelnen Unternehmens, zum Beispiel hinsichtlich seiner eigenen Investitionsstrategie, für die Zukunft schwer vorhersehbar ist. Daher ist die Höhe der geplanten Einnahmen immer risikobehaftet.
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf den Besitz an Grundstücken erhoben, egal ob diese Privatpersonen oder Unternehmen gehören. Auch hier legt die Stadt einen Hebesatz fest, der mit dem vom Finanzamt ermittelten grundstücksbezogenen Wert multipliziert wird. Der Hebesatz der Stadt Leipzig beträgt 650%.
Einkommen- und Umsatzsteuer
Die Bürgerinnen und Bürger zahlen auf Ihr Einkommen eine Steuer, die sich nach vom Bund festgelegten Prozentsätzen richtet. Die Stadt Leipzig erhält davon einen Gemeindeanteil, der sich nach so genannten Schlüsselzahlen richtet, die der Bund für diesen Anteil festlegt. Ebenso verhält es sich mit der Umsatzsteuer.
Sonstige Steuern
Darüber hinaus erhebt die Stadt Leipzig verschiedene andere Steuern, wie die Hundesteuer, die Zweitwohnungsteuer und die Vergnügungssteuer. Diese tragen aber nur in vergleichsweise geringem Umfang zum Stadthaushalt bei.
Zuwendungen und Zuweisungen
Eine Vielzahl der kommunalen Aufgaben sind so genannte
Pflichtaufgaben auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise für die Erfüllung dieser und anderer wichtiger Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger finanziell angemessen auszustatten, erhalten diese Zuwendungen und Zuweisungen vom Freistaat Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland.
Zuweisungen aus dem Finanzausgleich des Freistaates Sachsen
Die bedeutendsten Zuweisungen sind die aus dem sächsischen kommunalen Finanzausgleichssystem. Hieraus erhält Leipzig sogenannte allgemeine und investive Schlüsselzuweisungen, die der Stadt zur freien Verwendung zur Verfügung stehen und nicht an konkrete Maßnahmen gebunden sind. Damit wird der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne von eigenen Gestaltungsspielräumen Rechnung getragen.
Das System und die Verteilungsmechanismen im sächsischen kommunalen Finanzausgleich sind sehr komplex. So spielt die Einwohnerentwicklung, aber auch die Entwicklung der Einnahmen des Freistaates sowie der einzelnen sächsischen Kommunen eine Rolle.
Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen des Bundes
Im deutschen Sozialsystem übernehmen die Kommunen eine Reihe von Aufgaben und Leistungen. Da sie dazu per Gesetz verpflichtet sind und auf deren Höhe sowie Ausgestaltung keinen Einfluss haben, beteiligt sich der Bund an den dafür anfallenden Kosten.
So beteiligt sich der Bund vor allem an den so genannten Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Darüber hinaus erhält die Stadt Leipzig Mittel aus dem so genannten Sonderlastenausgleich Hartz IV.
Sonstiges
Leistungsentgelte
Bei den Leistungsentgelten ist zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen zu unterscheiden. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind insbesondere alle Arten von Gebühren, also beispielsweise Verwaltungsgebühren (etwa im Bürgeramt) oder Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen und Anlagen (z.B. Bibliotheksgebühren). Daneben gibt es noch privatrechtliche Entgelte, welche die Stadt zum Beispiel erhält, wenn sie als Vermieter, Verpächter oder Verkäufer in Erscheinung tritt.
Kostenerstattungen
Für die Erbringung von Leistungen für andere öffentlich-rechtliche Akteure, zum Beispiel andere Gemeinden, den Freistaat oder Zweckverbände, erhält die Stadt Leipzig Kostenerstattungen. Ein aktuelles Beispiel ist etwa die Kostenerstattung vom Freistaat Sachsen für die Unterbringung von Asylsuchenden.
Finanzerträge
Grundsätzlich zählen auch die Erträge aus der Verzinsung von Geldanlagen der Stadt zu einer Finanzierungsquelle, die in den Haushalt einfließt. Angesicht der aktuell sehr geringen Zinsen auf dem Anlagemarkt, ist die Bedeutung dieser Erträge in den vergangenen Jahren aber deutlich zurückgegangen.
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